BGH: Opel verliert gegen Spielzeugautohersteller

14.01.2010 - Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass keine Markenrechtsverletzung eines Kraftfahrzeugherstellers durch die originalgetreue Miniaturnachbildung eines seiner Kraftfahrzeuge in Form eines Spielzeugautos, das die eingetragene Bildmarke wiedergibt, vorliegt.

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