OVG: Vorratsdatenspeicherung ist umzusetzen

07.12.2009 - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Beschwerden der Bundesnetzagentur gegen fünf Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin betreffend die Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die sog. Vorratsdatenspeicherung nach dem Telekommunikationsgesetz entschieden.

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