Aufsatz: „E-Mails als Marketinginstrument im Rahmen neuer Geschäftskontakte“
15.04.2010 - Rechtsanwalt Dr. Rudolph untersucht in einem Aufsatz mit dem Titel „E-Mails als Marketinginstrument im Rahmen neuer Geschäftskontakte - eine Bestandsaufnahme im Lichte der UWG-Novelle 2008 und der Datenschutz-Novelle 2009“ (CR 2010, S. 257ff.) unter welchen lauterkeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben der Einsatz von Werbe-Mails als Marketinginstrument im Nachgang zu neuen Geschäftskontakten zulässig ist.
Nicht selten werden im Nachgang zu neugeknüpften Geschäftskontakten E-Mails mit Unternehmens- oder Produktinformationen versandt. Durch die sogenannte UWG-Novelle 2008 wurde das UWG 2004 zur Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geändert. Hiermit einher gingen auch Änderungen im Hinblick auf E-Mail-Werbung. Darüber hinaus wurde die Novelle des BDSG im Jahr 2009 auf den Weg gebracht, die zu Änderungen beim Direktmarketing und beim Adresshandel führte. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den beiden Gesetzesnovellen für die wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Werbe-Mails im Nachgang zu neuen Geschäftskontakten ergeben.
Dr. Rudolph gelangt zu dem Ergebnis, dass sich der Versand von Werbe-Mails an neue Kontakte im Nachgang zu einer Veranstaltung mit B2B-Bereich, deren Zweck in dem Knüpfen neuer Geschäftskontakten besteht, als rechtlich äußerst komplex erweist. Kaum jemand frage ausdrücklich danach, ob man mit dem Zusenden von Unternehmens- oder Produktinformationen einverstanden sei, geschweige denn dass eine nachträgliche schriftliche Bestätigung des Inhalts einer solchen Einwilligung erfolge. Auch finde sich im Rahmen der Werbe-Mails in den seltensten Fällen ein Hinweis auf das bestehende Widerspruchsrecht. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass kaum jemand um die rechtlichen Vorgaben für Werbe-Mails in solchen Konstellationen weiß und diese Vorgaben wohl auch nicht erwartet. Dr. Rudolph bezweifelt, dass die rechtlichen Vorgaben den praktischen Bedürfnissen in den untersuchten Konstellationen gerecht werden.




