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Aufsatz: Leistungsschutzrecht – Allheilmittel gegen Urheberechtsverletzung und Umsatzverluste?

12.04.2010 - Rechtsanwalt Dr. Frey veröffentlicht einen Aufsatz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger in der MMR und diskutiert als Experte zur Thematik im Beck-Blog.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger erhitzt seit einiger Zeit die Gemüter. Der Forderung nach einem besseren Schutz der Werkmittel im Pressebereich steht insbesondere die Sorge gegenüber, dass es zu einer Monopolisierung von Informationen im Internet kommen kann. Müssen sich die notwendigen neuen Geschäftsmodelle für eine lebensfähige Presse in einer zunehmend digitalen Welt ausschließlich am Markt durchsetzen? Oder kann nur ein neues gesetzliches Monopolrecht für Verleger die Presse vor dem finanziellen Niedergang sowie vor Urheberrechtsverletzung in der Internetsphäre schützen?
Obwohl im Koalitionsvertrag die Einführung eines Leistungsschutzrechts befürwortet wird, fehlen bisher sowohl konkrete Rahmenbedingungen für ein solches Recht als auch ein Gesetzentwurf. Daran leidet eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Für und Wider eines Leistungsschutzrechts der Presseverleger stark.
Eines ist jedoch klar: Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger würde erhebliche Anstrengungen der gesetzlichen Feinjustierung erfordern, um zu einem Interessenausgleich zwischen den Individualinteressen der Presseverleger und dem Allgemeininteresse an einer Funktionsfähigkeit der Informationsgesellschaft zu kommen. Zentrale rechtliche Fragen sind offen: Dies gilt etwa für den Schutzgegenstand und den Kreis der Leistungsschutzberechtigten. Auch über die inhaltliche Reichweite eines Leistungsschutzrechts im Verhältnis zum Urheberrecht der Autoren müsste Klarheit geschaffen werden. Die mit dem Leistungsschutzrecht verfolgten pekuniären Interessen der Verleger können zudem leicht in eine allgemeine Internet-Gebühr umschlagen; dies wäre nur schwer zu vermitteln, insbesondere wenn die Presse ihre Inhalte im Internet frei zugänglich für jedermann zur Verfügung stellt. Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger wird daher – auch für einen entschlossenen Gesetzgeber – ein sehr schwieriges Unterfangen sein.
Politisch stellt sich zudem die Grundsatzfrage, ob ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger isoliert eingeführt werden kann. Muss nicht gleichzeitig über die Sicherung der Rechte und der Honorierung aller Urheber- und Leistungsschutzberechtigten nachgedacht werden? Themen, die unter den Schlagwörtern „Kulturflatrate“, „Graduated Response“ oder gar Netzsperren zur Verhinderung von Urheberechtsverletzung zusammengefasst werden, stehen ebenfalls für die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit einer Neujustierung des Urheberrechts im digitalen Umfeld. Hieran schließt sich schließlich das bisher ungelöste Problem an, wie viel und welche Formen staatlicher Intervention das Internet verträgt.
Der Beitrag „Leistungsschutzrecht für Presseverleger “ von Dr. Frey in der Mai-Ausgabe der MMR (MMR 2010, 291 ff.) befasst sich mit diesem Thema.
 
online abrufbar: Frey, Dieter, "Leistungsschutzrecht für Presseverleger", MMR 2010, 291

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