E-COMMERCE

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Der elektronische Geschäftsverkehr hat neue digitale Absatzwege geschaffen. Sowohl im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen (B2B) als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) wird der Zugang zu Waren, Dienstleistungen und digitalen Gütern vereinfacht.

Die Vermarktung über Online-Plattformen konkurriert mit klassischen Vertriebswegen. Mit dem Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs nimmt auch die Regelungsdichte stetig zu. Onlinespezifische Vorschriften müssen dabei ebenso beachtet werden wie klassische Rechtsmaterien.

Das Geistige Eigentum avanciert zu einem der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren des digitalen Zeitalters. Verschlüsselungstechnologien und elektronische Zahlungssysteme führen zu nachhaltigen Geschäftsmodellen.

Wir befassen uns seit Jahren mit den nationalen und grenzüberschreitenden Rechtsfragen dieses innovativen Geschäftsbereichs und beraten unsere Mandanten mit rechtlichem und wirtschaftlichem Sachverstand insbesondere auf den folgenden Gebieten:

* Vertragsrecht
* Lizenzrecht
* Digitale Signaturen
* Digital Rights Management
* Markenrecht
* Geschmacksmusterrecht
* Recht des unlauteren Wettbewerbs
* Domainrecht
* Internationales Privatrecht
* Gesellschaftsrecht