• Skip to navigation (Press Enter).
  • Skip to main content (Press Enter).
Startseite
  • Deutsch
  • English
  • Kurzportrait
  • Tätigkeitsspektrum
  • Rechtsanwälte
  • kfm
  • News
  • Kontakt
  • Aktuelles
  • Veröffentlichungen
  • Vorträge
  • Status Quo
  • Rechtsinfos
    • Medienrecht
    • Urheberrecht
    • Telekommunikationsrecht
    • Internetrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Markenrecht
    • Sportrecht
    • Europarecht
    • Rundfunkrecht
    • Werberecht
    • Jugendschutzrecht
    • Verlagsrecht
    • Filmrecht
    • Presserecht
  • Blog
Persönlichkeitsrecht Widerrufsrecht Urheberrechtsabgabe Gatekeeper Jugendschutzrecht Störer Digitales Dilemma Werberecht Sportwetten STATUS QUO Bundestag eBay Lizenzrecht Zugangserschwerungsgesetz Stellungnahme Internetsperren File-Sharing Sportrecht Veranstaltereigenschaft Vorratsdatenspeicherung Social Media Privatkopie Grünbuch Napster Informationsfreiheit Wettbewerbsrecht Europarecht Illegales Filesharing Urheberrecht Fußball Domain Namensrecht Host-Provider Demokratie Markenrecht Fußball EuGH GlüStV; Sportwetten Jugendschutzprogramme Content-Provider EuGH Sportrechte Bundesliga mediale Rechte Rechtsgutachten Verbrauchsgüterkauf Sachverständiger DENIC Presse JMStV Rundfunkgebühr TKG Google Glücksspielrecht Pressefreiheit FREY Rechtsanwälte Landtag NRW Fußball-Bundesliga Voice over IP Fußball-Bundesliga; Europarecht; EuGH; Urheberrecht Netzsperren Videoüberwachung Buchpreisbindung Jugendschutz kfm Telemedien Medienrecht Sportveranstalter Graduated Response Kulturflatrate Presserecht Sportrechte Access-Provider Europa Sport Public-Viewing Kartellrecht Bewertungsportal Verleger Bundesliga UWG BVerfG Werbung TMG E-Commerce Filtersysteme Urheberrecht Fußball Internetverbot irreführende Werbung EuGH Netzneutralität Telekommunikationsrecht Jugendmedienschutz Zweiter Korb Durchsetzungsrichtlinie Hausrecht Twitter Leistungsschutzrecht Internetsperren; Glücksspiel Internetportal Filesharing Glücksspiel Games unbekannte Nutzungsarten Datenschutz
more tags

Follow FREYLegal on Twitter

Aufsatz: Leistungsschutzrecht – Allheilmittel gegen Urheberechtsverletzung und Umsatzverluste?

12.04.2010 - Rechtsanwalt Dr. Frey veröffentlicht einen Aufsatz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger in der MMR und diskutiert als Experte zur Thematik im Beck-Blog.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger erhitzt seit einiger Zeit die Gemüter. Der Forderung nach einem besseren Schutz der Werkmittel im Pressebereich steht insbesondere die Sorge gegenüber, dass es zu einer Monopolisierung von Informationen im Internet kommen kann. Müssen sich die notwendigen neuen Geschäftsmodelle für eine lebensfähige Presse in einer zunehmend digitalen Welt ausschließlich am Markt durchsetzen? Oder kann nur ein neues gesetzliches Monopolrecht für Verleger die Presse vor dem finanziellen Niedergang sowie vor Urheberrechtsverletzung in der Internetsphäre schützen?
Obwohl im Koalitionsvertrag die Einführung eines Leistungsschutzrechts befürwortet wird, fehlen bisher sowohl konkrete Rahmenbedingungen für ein solches Recht als auch ein Gesetzentwurf. Daran leidet eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Für und Wider eines Leistungsschutzrechts der Presseverleger stark.
Eines ist jedoch klar: Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger würde erhebliche Anstrengungen der gesetzlichen Feinjustierung erfordern, um zu einem Interessenausgleich zwischen den Individualinteressen der Presseverleger und dem Allgemeininteresse an einer Funktionsfähigkeit der Informationsgesellschaft zu kommen. Zentrale rechtliche Fragen sind offen: Dies gilt etwa für den Schutzgegenstand und den Kreis der Leistungsschutzberechtigten. Auch über die inhaltliche Reichweite eines Leistungsschutzrechts im Verhältnis zum Urheberrecht der Autoren müsste Klarheit geschaffen werden. Die mit dem Leistungsschutzrecht verfolgten pekuniären Interessen der Verleger können zudem leicht in eine allgemeine Internet-Gebühr umschlagen; dies wäre nur schwer zu vermitteln, insbesondere wenn die Presse ihre Inhalte im Internet frei zugänglich für jedermann zur Verfügung stellt. Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger wird daher – auch für einen entschlossenen Gesetzgeber – ein sehr schwieriges Unterfangen sein.
Politisch stellt sich zudem die Grundsatzfrage, ob ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger isoliert eingeführt werden kann. Muss nicht gleichzeitig über die Sicherung der Rechte und der Honorierung aller Urheber- und Leistungsschutzberechtigten nachgedacht werden? Themen, die unter den Schlagwörtern „Kulturflatrate“, „Graduated Response“ oder gar Netzsperren zur Verhinderung von Urheberechtsverletzung zusammengefasst werden, stehen ebenfalls für die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit einer Neujustierung des Urheberrechts im digitalen Umfeld. Hieran schließt sich schließlich das bisher ungelöste Problem an, wie viel und welche Formen staatlicher Intervention das Internet verträgt.
Der Beitrag „Leistungsschutzrecht für Presseverleger “ von Dr. Frey in der Mai-Ausgabe der MMR (MMR 2010, 291 ff.) befasst sich mit diesem Thema.
 
online abrufbar: Frey, Dieter, "Leistungsschutzrecht für Presseverleger", MMR 2010, 291

  • per Email weiterleiten
  • Druckversion
 
© 2011 FREY Rechtsanwälte RSS-Feed von FREY Rechtsanwälte Follow FREYLegal on Twitter Follow FREYLegal on Facebook Kurzportrait | Tätigkeitsspektrum | Rechtsanwälte | kfm | News | Kontakt | Impressum