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Aufsatz: "Zugangserschwerungsgesetz: Schnellschuss mit Risiken und Nebenwirkungen?"

01.10.2009 - Rechtsanwalt Dr. Frey und Rechtsanwalt Dr. Rudolph untersuchen in einen Aufsatz mit dem Titel "Zugangserschwerungsgesetz: Schnellschuss mit Risiken und Nebenwirkungen?" das noch kurz vor Beendigung der letzten Legislaturperiode zustande gekommene Zugangserschwerungsgesetz als Teil des "Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" (CR 2009, S. 644ff).

Die Verfasser gelangen zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Zugangserschwerungsgesetz um einen Schnellschuss mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen handelt. Das Ausblenden von weiter verfügbaren kinderpornographischen Inhalten aus dem deutschen Kommunikationsraum durch Zugangserschwerungen dürfe nicht dazu führen, dass Kinderpornographie  weniger wirksam bekämpft wird. Sie gelangen zu dem Ergebnis, dass es vielmehr eines abgestimmten Gesamtkonzeptes bedarf, wozu in erster Linie eine wirksame Strafverfolgung durch eine ausreichende technische und personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden gehöre. Sie sprechen sich dafür aus, das Vorgehen an der Quelle zu intensivieren, das heißt bei den Content- und Host-Providern, die unmittelbaren Zugriff auf die inkriminierten Inhalte haben, um den Missbrauch der Kinder tatsächlich aus dem Netz zu verbannen. Hierbei seien Mechanismen der grenzüberschreitenden Selbstregulierung von großer Bedeutung. Internetsperren können in einem solchen Gesamtkonzept nur ultima ratio sein. Die Verfasser kritisieren, dass das Zugangserschwerungsgesetz mit den Zugangserschwerunngen die am wenigsten wirksame Maßnahmen in den Mittelpunkt stellt.

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