EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
01.07.2007 - Rechtsanwalt Dr. Frey und Rechtsanwalt Rudolph untersuchen in dem Beitrag "EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Anmerkungen zur Harmonisierung des immaterialgüterrechtlichen Sanktionsrechts aus urheberrechtlicher Perspektive" (ZUM 2004, 522ff) die neue EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.
Die Anmerkungen geben einen ersten Überblick über den Regelungsgehalt der wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie aus urheberrechtlicher Perspektive. Dabei wird ein besonderer Fokus auf das Problem der Rechtsdurchsetzung im Internet gelegt. Eine Problemlage, die auch Gegenstand des 2. Korbs der Urheberrechtsreform ist.
Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums eine Reihe von Instrumenten versammelt, die dem Schutz des geistigen Eigentums dienen können. Aufgrund des ambitionierten Anwendungsbereichs hätte der Rechtsakt jedoch eine sehr viel eingehendere Behandlung und Diskussion durch den europäischen Gesetzgeber verdient. Stattdessen regele die Richtlinie viele Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums so vage, ungenau und inkonsistent, dass sie dem wichtigen Ziel der Förderung von Innovation und Kreativität nicht gerecht werde. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie für besonders strittige Fragen eigene Lösungen entwickeln. Damit bleibe abzuwarten, ob die Hauptmotivation der Rechtsangleichung, die Verwirklichung des Binnenmarktes, tatsächlich von Erfolg gekrönt sein wird.
Nach Auffassung der Verfasser werde die Umsetzung der Richtlinie auch der Rechtsdurchsetzung im Internet neuen Elan verleihen. Es dürfe allerdings bezweifelt werden, ob die Verschärfung der Sanktionsmechanismen zur zivilrechtlichen Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet das Urheberrecht aus dem digitalen Dilemma befreien werde. Es sei zu befürchten, dass ein “legal blitzkrieg“ gegen Verbraucher nach dem Muster der USA die Fronten zwischen den Rechtsinhabern und den Sympathisanten der „Umsonst-Mentalität“ weiter verhärten werde. Zu der Wiederherstellung eines gesellschaftlichen Konsenses bedürfe es neben der Ausweitung legaler und verbraucherfreundlicher Angebote einer umfassenden Aufklärung über die Sinnhaftigkeit des Schutzes von Innovation und Kreativität.



