FREY Rechtsanwälte erstellen Rechtsgutachten zur Evaluierung des JMStV
12.10.2007 - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sowie seine Mitglieder Deutsche Telekom AG, Microsoft Deutschland GmbH und Vodafone D2 GmbH haben am 12. Oktober 2007 in Berlin der Öffentlichkeit ein umfassendes von FREY Rechtsanwälte verfasstes Rechtsgutachten zur Situation des Jugendschutzes in deutschen Online-Medien vorgestellt (vgl. Pressemitteilung des BVDW).
Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde erstmals der Jugendmedienschutz für alle Medien im Rahmen eines Gesetzes geregelt. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag führt mit der „regulierten Selbstregulierung“ ein kooperatives Modell aus privater Selbstregulierung und staatlicher Aufsicht ein, bei dem anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle neben staatlichen Stellen die Gewährleistung des Jugendschutzes in den Medien sicherstellen sollen. Gleichzeitig werden im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag neue Mechanismen für den Jugendschutz in den Telemedien geregelt: Jugendschutzprogramme und Altersverifikationssysteme sollen Kinder und Jugendliche vor jugendschutzrelevanten Inhalten schützen. Bis April 2008 soll eine Evaluierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags erfolgen.
Das Rechtsgutachten konzentriert sich auf die rechtliche Bewertung ausgewählter Problemkomplexe: Zunächst werden die gemeinschaftsrechtlichen Einflüsse auf die Weiterentwicklung des deutschen Jugendmedienschutzregimes geprüft. Vor diesem Hintergrund werden das System der „regulierten Selbstregulierung“, die Anforderungen an Jugendschutzprogramme und an Altersverifikationssysteme, Alterskennzeichnungen im Bereich der Telemedien sowie die Problematik von Sperrungsverfügungen untersucht. Aus den Ergebnissen der rechtlichen Prüfung werden für jeden Problemkomplex Schlussfolgerungen für eine Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags abgeleitet. Das Rechtsgutachten offenbart, dass die derzeitigen Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in vielerlei Hinsicht einer Präzisierung bedürfen, insbesondere um eine klare Abgrenzung von Aufgaben und Zuständigkeiten zu erreichen.
Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag des Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) sowie seiner Mitglieder Deutsche Telekom AG, Microsoft Deutschland GmbH und Vodafone D2 GmbH erstellt, um einen substantiellen Beitrag zur Evaluierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zu leisten.




