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FREY Rechtsanwälte erwirken Aufhebung von Sperrungsverfügung gegen Vodafone im Glücksspielbereich

22.12.11 - FREY Rechtsanwälte haben für die Vodafone D2 GmbH im Wege der Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Aufhebung einer glücksspielrechtlichen Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf durchgesetzt.

 
Der Vodafone D2 GmbH war als Internet-Zugangsanbieterin von der Bezirksregierung Düsseldorf aufgegeben worden, eine Sperrung der über ihr Internet-Zugangsangebot erreichbaren Websites zweier großer Online-Glücksspielanbieter einzurichten. Diese Sperrungsverfügung hat das Gericht mit Urteil vom 29. November 2011 aufgehoben. In der Urteilsbegründung führt die Kammer aus: Die Klägerin sei als Internet-Zugangsanbieterin im Sinne des Telemediengesetzes nicht für die durch Aufruf der Domains der beiden Glücksspielanbieter zu erreichenden Inhalte verantwortlich, da sie die Übermittlung der Glücksspielinhalte weder veranlasse noch auswähle. Auch die bloße Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Glücksspielangebots begründe keine Verantwortlichkeit. Die Inanspruchnahme der Klägerin als Nichtstörerin sei rechtswidrig, weil die Bezirksregierung Düsseldorf nur gegen zwei Access-Provider vorgehe. Die Wahrung des Gleichheitssatzes erfordere jedoch eine einheitliche Vorgehensweise gegen die in Nordrhein-Westfalen ansässigen gewerblichen Internet-Zugangsanbieterin. Zudem könnten die Internetnutzer ohne weiteres auf einen der verbleibenden Anbieter ausweichen.
 
 
 
Vgl. VG Düsseldorf Pressemitteilung vom 22. Dezember 2011
 
VG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011, Az.: 27 K 5887/10

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