Vorstellung des Rechtsgutachtens zur Evaluierung des JMStV

23.01.2008 - Rechtsanwalt Dr. Frey stellt Rechtsgutachten zur Evaluierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags im Rahmen der Jahresauftaktveranstaltung des kölner forum medienrecht  zum Thema "Next Generation Jugendmedienschutz" im Rathaus der Stadt Köln vor.

Unter dem Titel "Next Generation Jugendmedienschutz?" stand am 23. Januar 2008 im Kölner Rathaus die Evaluierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags als eine der zentralen Fragen der aktuellen Medienpolitik im Fokus der Jahresauftaktkonferenz des kölner forum medienrecht (kfm). Über 100 Experten waren der Einladung des kfm und der Stadt Köln gefolgt.

Wo müssen die Grenzen zwischen staatlicher Regulierung und Selbstregulierung der Industrie gezogen werden? Wer darf wie über Altersverifikationssysteme entscheiden? Was bringt die neue EU-Fernsehrichtlinie? Kann man das weltumspannende Internet mit nationalen Gesetzen überhaupt reglementieren? Können Internet Accessprovider für jugendgefährdende Inhalte Dritter in Anspruch genommen werden? Wie sollen Alterskennzeichnungen im Online-Bereich geregelt werden? Wie steht es um die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen, die Eltern individuell nach ihren eigenen Wünschen auf den Rechnern installieren können, damit ihre Sprösslinge nicht mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in Kontakt kommen?

Diese und weitere Fragen diskutierten NRW-Staatssekretärin Dr. Marion Gierden-Jülich, die Europaabgeordnete Ruth Hieronymi, Richard Swetenham, EU-Kommission, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der KJM, und Wissenschaftler, Juristen und Medienmanager. Dabei betonte beispielsweise Valentina Daiber von O2 Deutschland besonders die Verantwortung der Unternehmen, die sich in einer erfolgreichen Arbeit der Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) widerspiegele. Holger Girbig von der Landesanstalt für Medien NRW sah in der Einführung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags mit der regulierten Selbstregulierung eine wichtige Innovation, die aber weiterer Perfektionierung bedürfe.

Wichtige Impulse in der fachlichen Diskussion setzte die Gegenüberstellung zweier eingehender Rechtsgutachten zur Evaluierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch das Hans-Bredow-Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Kanzlei FREY Rechtsanwälte im Auftrag des Bundesverbands Digitale Wirtschaft.

Der neutralen Plattform des kölner forum medienrecht unter der Moderation von Prof. Peifer (Universität zu Köln) und Ekkehard Gerlach (deutsche medienakademie) gelang es, im Vorfeld der Gesetzesentwürfe einen sachlich-fundierten Austausch über die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes zwischen Politik, Medienaufsicht, Unternehmen und Wissenschaft zu initiieren.