OLG Frankfurt a.M.: Verstoß gegen Buchpreisbindungsgesetz

08.12.2009 - Mit Urteil vom 8. Dezember 2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) dem Grunde nach die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen, mit der einem Rechtsanwalt als Buchpreisbindungstreuhänder Abmahnkosten zugesprochen wurden.

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