OLG Köln: Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder
07.01.2010 - Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen.


